(Aus der Zeitschrift „Der Gesundheitsberater – Dezember 2024“)
Im Jahr 2003 von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmid angekündigt, 2021, also 18 Jahre später, zum ersten Mal von den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung angeboten soll die „elektronische Patientenakte für alle“ nun ab dem 15. Januar des kommenden Jahres zunächst in zwei Modellregionen (Franken und Hamburg) und vier Wochen später für alle gesetzlich Krankenversicherten, laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit rund 73 Millionen, zur Verfügung stehen. Diverse Gesetze mussten dafür geschaffen oder in die passende Form gebracht werden (z.B. das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“).
Laut TI-Atlas24 , in dem die Ergebnisse der jährlichen Befragung von Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im Auftrag der Gematik GmbH veröffentlicht werden, kennen 46 % der Versicherten die ePA und von denen wollen 61 % diese auch wirklich aktiv nutzen. Aktuell nutzen demnach 4 % der Krankenhäuser, 3 % der Arztpraxen, 5 % der Zahnarztpraxen, 1 % der Apotheken und 1 % der Psychotherapeutischen Praxen die ePA. Somit kann man derzeit noch nicht von einem Erfolgsmodell sprechen. Denn die Patienten mussten sich bisher aktiv um die Einrichtung ihrer elektronischen Patientenakte kümmern (Opt-in-Verfahren). Und das ließ sich nicht mit einem Mausklick oder einem Anruf erledigen.
Seit einigen Wochen werden nun die Versicherten durch ein Schreiben der jeweiligen Krankenkasse mit persönlicher Ansprache an diesen massiven Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen erinnert. Das E-Rezept wurde bereits Anfang des Jahres eingeführt und der elektronische Medikationsplan (eMP) soll mit der Einführung der allgemein verfügbaren „ePA für alle“ für die Ärzte zur Pflicht werden. Die Krankenkassen legen in ihrem Schreiben die Vorteile der ePA dar, offenbaren aber am Ende auch eine Möglichkeit, deren Nutzung zu widersprechen (Opt-out-Verfahren). Es handelt sich also um keine Zwangsmaßnahme. Der Gesetzgeber hält allen, denen aus irgendeinem Grund die Nutzung der elektronischen Patientenakte missfällt, ein Türchen offen. Innerhalb von sechs Wochen muss der Widerspruch bei der Krankenkasse eingegangen sein. Falls jemand die Frist versäumt hat oder erst später seine Meinung ändert, ist es auch weiterhin möglich zu widersprechen. Dann löscht die Krankenkasse die bereits angelegte elektronische Patientenakte inklusive der bereits gespeicherten Daten.
Um die Quote der Widersprecher möglichst gering zu halten, hat das Bundesgesundheitsministerium am Montag, 30.09.2024, eine große Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz gestartet. Gesundheitsminister Lauterbach sprach bei der Vorstellung von einem großen Tag für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Nach 20 Jahren Vorbereitung gehe die elektronische Patientenakte nun in 100 Tagen für alle an den Start. Die Kampagne soll in den Sozialen Medien, im Internet (www.epa-vorteile.de), auf Flyern und Plakatwänden, aber auch persönlich bei den Menschen vor Ort ablaufen. Dafür wurde ein Infomobil des Bundesministeriums für Gesundheit durch Deutschland (Berlin, Schwerin, Dresden, Nürnberg, Erfurt, Kassel. Mainz, Bonn und Hamburg) geschickt, um die Bürger vor Ort über die Vorzüge der „ePA für alle“ zu informieren. Die Verantwortlichen scheinen hier noch einen großen Handlungsbedarf zu sehen, nachdem die Freiwilligenquote bei der seit 2021 angebotenen elektronischen Patientenakte (Opt-in-Verfahren) mit etwa einem Prozent äußerst gering war.
Was sind die propagierten Vorteile?
Das Bundesministerium für Gesundheit nennt auf seiner Informationsseite zur „elektronischen Patientenakte für alle“ unter anderem folgende Punkte, die so ähnlich auch von Minister Lauterbach auf der Pressekonferenz am 30.09.2024 formuliert wurden:
Vorteil Nr. 1: Der Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt.
Vorteil Nr. 2: Ihre Ärztin hat Ihre Medikamente sofort auf dem Schirm.
Vorteil Nr. 3: Sehen Sie Ihre Krankendaten ein, wo Sie möchten.
Vorteil Nr. 4: Lästiges Suchen in der Krankengeschichte ist bald Vergangenheit.
Vorteil Nr. 5: Wer Ihre ePA lesen darf, können Sie selbst bestimmen.
Vorteil Nr. 6: Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste fließen einfach in Ihre ePA.
Vorteil Nr. 7: Die Daten in Ihrer ePA sind sicher und geschützt.
Vorteil Nr. 8: Sie können bestimmen, wer Ihre Daten sehen darf.
Was hier nicht aufgeführt ist, auf der Pressekonferenz aber auch Thema war, ist die Möglichkeit aus den elektronischen Patientenakten Daten anonymisiert in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) zu exportieren und diese der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen. Wer diese Daten nutzen will, muss beim FDZ einen Antrag stellen. Auch Pharma-Unternehmen können Zugriff beantragen, sofern die Forschung gemeinwohlorientiert ist. Die Grundlage dafür ist das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ vom März 2024.
§ 6
Weiterverarbeitung von Versorgungsdaten zur Qualitätssicherung, zur Förderung der Patientensicherheit und zu Forschungszwecken
(1) Datenverarbeitende Gesundheitseinrichtungen dürfen die bei ihnen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i der Verordnung (EU) 2016/679 rechtmäßig gespeicherten Daten weiterverarbeiten, soweit dies erforderlich ist
- zur Qualitätssicherung und zur Förderung der Patientensicherheit,
- zur medizinischen, zur rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung oder
- zu statistischen Zwecken, einschließlich der Gesundheitsberichterstattung.
Die nach Satz 1 weiterverarbeiteten, personenbezogenen Daten sind zu pseudonymisieren; sie sind zu anonymisieren, sobald dies im Rahmen der Weiterverarbeitung für den jeweiligen Zweck nach Satz 1 möglich ist. …
Bei so vielen Vorteilen (Effizienzsteigerung, Entlastung der Patienten, Verminderung von Gefahren für die Patienten, Nutzung der Daten für die Forschung etc.) scheint es geradezu verantwortungslos zu sein, der Nutzung der elektronischen Patientenakte zu widersprechen.
Gibt es auch kritische Stimmen?
Die Deutsche Aidshilfe e. V., der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG) e. V., das SUPERRR Lab, der Chaos Computer Club e. V., der D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. und der Digitale Gesellschaft e. V. haben bereits im Dezember 2023 einen offenen Brief zum Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens veröffentlicht mit der Überschrift „Vertrauen lässt sich nicht verordnen“, der auch noch von weiteren Organisationen und Einzelpersonen unterzeichnet wurde. Es geht darin um die Forderung nach einer menschenzentrierten Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Hauptkritikpunk ist hier die mangelnde Transparenz und die nicht vorhandene Beteiligung der Patienten bei diesem Projekt immenser gesellschaftlicher Tragweite. Beides kommt für die Verfasser und Unterzeichner des offenen Briefs bei dem laufenden politischen und technologischen Entwicklungsprozess zu kurz. Angesichts der hohen Sensibilität und Kritikalität der zugrundeliegenden Gesundheitsdaten wird eine sorgfältige Risikoabwägung in Aspekten der Datensicherheit und der Privatsphäre gefordert. Denn letztlich trügen die Risiken bezüglich der individuellen Privatsphäre, des Ausfalls von Systemen und der Manipulation von Daten nicht die Ausgestalter des Projekts, sondern immer die Patienten selbst. Auch die technische Transparenz und Prüfbarkeit der zugrundeliegenden Systeme sei nicht gegeben. Die Initiatoren wünschen sich eine Offenlegung des vollständigen Quelltextes der App und der Infrastruktur ohne Zugangsbeschränkungen, um Audits durch alle Interessierten zu ermöglichen. Es müsse für die Nutzer problemlos überprüfbar sein, dass die App, die sie installieren, aus dem offengelegten und auditierten Quelltext erstellt wurde. Nur so könne Vertrauen in die genutzte Technik entstehen.
In einem Artikel auf heise online vom 11.12.2023 mit dem Titel „Elektronische Patientenakte: Für Datensicherheit bleibt kaum Zeit“ kritisiert Bianca Kastl (Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit/netzpolitik.org) im Interview die zentrale Speicherung der Patientendaten, die kein Vertrauen schafft. Durch das Opt-out-Szenario ergibt sich aus ihrer Sicht eine sehr starke Macht-Asymmetrie, da der Anbieter nur in einem Opt-in-Verfahren ein Interesse hat, „seine Vorteile möglichst gut darzustellen und damit Vertrauen zu gewinnen.“ Bianca Kastl sieht wie auch im offenen Brief formuliert die mangelnde Transparenz als großes Problem, weil Sicherheitsforschende nach Verabschiedung der Gesundheitsdigitalisierungsgesetze keinen Einblick mehr in die Softwareentwicklung und die digitale Infrastruktur bekommen.
Nils Leopold, Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im „Referat 21 – Projekte der angewandten Informatik, Telematik“, hat in der MDR-Sendung „Fakt ist!“ am 15.04.2024 mit dem Titel „Elektronische Patientenakte – Was bringt die digitale Medizin den Menschen?“ die Änderung vom seit 2021 geltenden Opt-in-Verfahren zum Opt-out-Modell als fundamentalen Paradigmenwechsel bezeichnet. Aus seiner Sicht sind Gesundheitsdaten die schützenswertesten Daten, die wir haben. Deswegen sei Selbstbestimmung hier das grundrechtliche Gebot. Im Gesetzesverfahren zum Digitalgesetz hätten er und seine Kollegen Lücken gesehen und diese durchgängig moniert, seien aber leider nicht überall erhört worden. Außerdem sieht er es kritisch, dass in Zukunft sowohl er und seine Kollegen beim BfDI, als auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine verbindliche Beratungsfunktion mehr für diese Infrastruktur haben werden, sondern nur noch unverbindlich beraten dürfen. Seiner Meinung nach ist die Infrastruktur mit über 70 Millionen Gesundheitsdaten von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ein attraktives Angriffsziel für Kriminelle ab dem kommenden Jahr. Die alleinige Verantwortlichkeit für die IT-Sicherheit obliegt nun also nur noch der Gematik, eine bundeseigene GmbH, die extra zur Betreuung des Projekts Digitalisierung im Gesundheitswesen im Jahr 2005 gegründet wurde. Diese wird durch das im Juli verabschiedete Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) demnächst zur Digitalagentur für Gesundheit ausgebaut, dann in 100%iger Trägerschaft des Bundes.
In einem Interview mit Epoch Times im Rahmen einer Pressekonferenz des Interessensverbands Medizin e.V. (IG Med) am 11.09.2024 in Berlin wünscht sich Andreas Meißner, Psychiater aus München und Autor eines Buches über die ePA, eine bessere Kommunikation zwischen den Behandelnden, glaubt jedoch nicht, dass die ePA hier hilfreich sein kann. Es sei nicht gewährleistet, dass die Daten immer vollständig sein werden, da die Patienten die Möglichkeit hätten, Daten zu löschen. Aus seiner Sicht wird den Ärzten und Patienten eine hochkomplexe Technik aufgezwungen, die keiner der Beteiligten mehr durchschauen kann. Er brachte es mit folgendem Satz auf den Punkt: „Ich wollte Arzt werden und nicht IT-Techniker“. Deswegen hat er sich bislang nicht an das Datennetz angeschlossen, was ihm einen dauerhaften Honorarabzug von 2,5% beschert. Er sieht es äußerst kritisch, dass in Zukunft die Daten automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem in die ePA fließen sollen. Dargestellt wird dieser Prozess als Arbeitserleichterung für den Arzt, Meißner hingegen sieht in diesem automatisierten Datenfluss eine Gefährdung der Schweigepflicht.
Dr. Silke Lüder hat im Hamburger Ärzteblatt 09-2024 (12. September, 78. Jahrgang, Seite 22) einen Kommentar veröffentlicht mit der Überschrift „Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht.“. Darin bezeichnet sie die 20-jährige Planungsphase als eine Aneinanderreihung von Pleiten, Pech und Pannen mit einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten. Eine Erleichterung für den Behandlungsprozess oder etwa mehr Zeit für die Behandlung durch die Einführung vermutet sie nicht. Es gebe auch noch keine erfolgreichen Tests mit der neuen „ePA für alle“. Wie bereits zu Beginn dieses Artikels erwähnt findet die Testphase erst ab dem 15. Januar 2025 in zwei Testregionen statt. Dr. Lüder sieht eher mehr Arbeitsaufwand auf die Praxen und Kliniken durch die zentrale Aktenbearbeitung zukommen. Denn es wird sich zunächst eine doppelte Datenhaltung ergeben durch die geforderte Umwandlung der bisherigen Dateien in das PDF/A-Format und das Anlegen eines sinnvollen Registers. Wie Andreas Meißner sieht auch sie die Schweigepflicht, also den Vertrauensraum zwischen Patient und Arzt, als nicht mehr gegeben durch die zentralisierte Datenhaltung in der Cloud. Sie stellt sich die Frage, wo die Zeitersparnis für die Behandelnden bleiben soll, wenn die ePA sich mit der Zeit mit immer mehr PDF-Dateien füllt und diese für die Behandlung durchgelesen werden sollen bzw. müssen, da sonst möglicherweise Befunderhebungsfehler drohen. Die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, die als Vorteil der „ePA für alle“ propagiert wird, ist aus ihrer Sicht kein drängendes Problem, die Medikamentenwechselwirkungen hingegen schon. Doch auch hier sieht sie die zentrale Datenspeicherung in der Cloud nicht als Vorteil. Eine kurze Zusammenfassung der Medikamente und wichtigsten Diagnosen im Portemonnaie des Versicherten oder gespeichert auf der Patientenkarte wäre aus ihrer Sicht für nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzten, in der Klinikambulanz oder im Notfall sinnvoller. Ein solcher Notfalldatensatz soll jedoch künftig als elektronische Patientenkurzakte (ePKA) bereitstehen. Diese befindet sich derzeit noch in der Entwicklung. Die angepriesene Datenhoheit für die Versicherten sieht sie nicht für alle gegeben. Denn dafür ist ein aktuelles Smartphone oder Tablet mit ePA-App und von der Kasse zugeteilter PIN-Nummer notwendig oder später ein passender Computer, da eine Desktop-Variante erst später kommen soll. Auch wenn inzwischen ein Großteil der Bevölkerung mit mindestens einem Smartphone in der Hosentasche herumläuft, gibt es doch noch einen Anteil von Menschen, die kein passendes Endgerät haben oder mit der Nutzung überfordert sind. Diese sind in ihren Möglichkeiten bezüglich der ePA deutlich eingeschränkt. Auch die hohe Datensicherheit, die durch die Anwendung der neuesten IT-Sicherheitsstandards gewährleistet werden soll, ist für Silke Lüder nicht wirklich existent angesichts der hohen Zahl erfolgreich durchgeführter krimineller Hackerangriffe auf medizinische Institutionen. Und die Daten der zentral gespeicherten Patientenakten von über 70 Millionen Deutschen werden ein begehrtes Angriffsziel darstellen, wie auch von Nils Leopold vom BfDI so eingeschätzt. Laut einer Studie des Cybersicherheitsunternehmens Kaspersky aus dem Jahr 2019 werden Patientendaten im Darknet teils höher gehandelt als Kreditkartendaten. In der ePA ist auch keine Möglichkeit eines Virenscans vorgesehen, d. h. die Nutzer müssen selbst für den Virenschutz sorgen. Die Nutzung der Daten für die Forschung sieht die Ärztin ebenfalls kritisch, da sie für viele Fragestellungen aufgrund der Verzerrung der Daten („Bias“) ungeeignet sind. Für eine evidenzbasierte Medizin sind aus ihrer Sicht randomisiert-kontrollierte Studien (RCT) der Goldstandard. Somit lautet ihr Fazit: Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht.
Auch die Ärzte-Initiative MEzis e.V. (Mein Essen zahl‘ ich selbst), dessen Mitglied Prof. Dr. med. Dominikus Bönsch einen Vortrag über Korruption im Gesundheitswesen auf den GGB-Gesundheitstagen im Frühjahr 2024 gehalten hat, äußert auf ihrem Internetauftritt Bedenken gegenüber der Einführung der erneuerten ePA. Die Gesetzgebungsverfahren standen nach Einschätzung von MEzis e.V. unter erheblichem Lobby-Einfluss von pharmazeutischer und Medizinprodukteindustrie, Datenwirtschaft und weiteren kommerziellen Unternehmen. Wie viele weitere Organisationen werden auch von MEzis Sicherheits- und Datenschutzbedenken bislang als nicht ausreichend berücksichtigt angesehen. Auch befürchtet der Verein, dass durch das Opt-out-Verfahren für viele Patienten elektronische Patientenakten angelegt und befüllt werden gegen deren Willen, wenn sie versäumen zu widersprechen. Beispielsweise müssen für Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahrs die Eltern widersprechen und für betreute Menschen deren gesetzliche Vertreter. Der Gesetzgeber hat die Ausgestaltung des Opt-out-Verfahrens den Krankenkassen aufgebürdet und selbst keine Vorgaben dazu festgelegt. Durch die Möglichkeit auf verschiedenen Ebenen widersprechen zu können (kompletter Widerspruch oder Sperren einzelner Bereiche bzw. Daten der ePA für verschieden Nutzer) sehen die Vertreter der MEzis ein hohes Maß an Komplexität gegeben, das manche Patienten überfordern könnte. Sie befürchten, dass viele aus Bequemlichkeit einer Datennutzung durch Dritte nicht widersprechen werden, ohne sich Gedanken gemacht zu haben über die Folgen dieser Entscheidung. Deshalb empfiehlt MEzis allen, sich als mündige Patienten möglichst objektiv zu informieren und vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Denn es wird keine negativen Folgen nach sich ziehen. Das ist gesetzlich so geregelt. Die medizinische Behandlung ist also trotz Widerspruch gewährleistet, notwendige Daten werden weiterhin in den Praxisverwaltungssystemen der Ärzte und Psychotherapeuten gespeichert; aber eben nur dort. Von MEzis entworfene Muster-Widerspruchsformulare für alle gesetzlichen Krankenkassen können als PDF-Dateien auf der Seite https://mezis.de/epa-Opt-out/ heruntergeladen werden.
Auch die Gewerkschaft ver.di hat sich in ihrer Mitgliederzeitung „publik“ (Ausgabe 07/2024) mit der „ePA für alle“ in einem Artikel mit dem Titel „Wenn das mal gutgeht“ (31. Oktober 2024) befasst. Die Verfasserin erwähnt darin eine Analyse von McKinsey, in der eine Einsparung von sieben Milliarden Euro im deutschen Gesundheitssystem prognostiziert wird alleine durch die ePA. Da die Einführung des E-Rezeptes und der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mit Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen hatte, vermutet die Autorin ein ähnliches Szenario auch beim Start der „ePA für alle“. 130 private Softwarefirmen für Praxisverwaltungsprogramme wurden mit ihren Programmerweiterungen für die Datenübertragung aus der Praxis in die ePA über die Telematikinfrastruktur von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) inzwischen zugelassen. Da die Programme bisher schon nicht immer reibungslos funktionierten, sind aus ihrer Sicht Zweifel berechtigt, dass die Erweiterungen problemlos laufen werden und es zu keinem Mehraufwand für die Arztpraxen kommen wird. Das zentrales Anliegen von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD), mit den anonymisierten Daten aus den ePA die Medizin-Forschung voranzubringen und auch der deutschen Pharmaindustrie neuen Schwung zu verleihen, sieht Annette Jensen kritisch, da sie aufgrund der fehlenden Standards für die verschiedenen Softwareprogramme bei der Gematik zunächst „unübersichtliche Datenhalden“ erwartet. Inwiefern hier die Künstliche Intelligenz beim Aufräumen helfen kann, wird sich zeigen.
Auch auf den Hausärztinnen- und Hausärztetagen 2024 im September war die „ePA für alle“ ein wichtiger Programmpunkt. Die Delegiertenversammlung forderte eine voll funktionsfähige und sinnvoll nutzbare elektronische Patientenakte zum Start. Die im verdi-Artikel angesprochene Datenproblematik war auch hier Thema. Um die medizinische Versorgung wirklich zu unterstützen werden strukturierte Daten benötigt und keine Sammlung von PDF-Dateien. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat im Rahmen der 1. MIO-Vision LIVE!, einer Veranstaltung zum Thema Medizinische Informationsobjekte (MIO), am 05.09.2024 auch darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit von strukturierten Daten zentral sei und deren Nutzung innerhalb der ePA hochrelevant für die Patientenversorgung und die medizinische Forschung.
Statement von Dr. med. Markus Beier, Co-Vorsitzender des Hausärzteverband, auf dem Hausärztinnen- und Hausärztetage 2024 am 19. September 2024 zum aktuellen Stand des Projekts „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“:
„Wir waren einer der wenigen Verbände, die sich bereits früh grundsätzlich offen für die Opt-out ePA ausgesprochen haben. Und die Idee dahinter ist auch nach wie vor sinnvoll. Das Problem ist aber, dass jetzt, nur wenige Monate vor der Einführung, der Stand der Umsetzung extrem ernüchternd ist. Alles deutet aktuell darauf hin, dass die PVS-Anbieter zum ePA-Start de facto nicht bereit sein werden. Ihr Versagen würde einen Chaos-Start verursachen – und das mitten in der Infektsaison, in der unsere Praxen sowieso schon vollkommen überlastet sind. Wenn man gleichzeitig liest, wie die Krankenkassen ihre Versicherten jetzt informieren und dabei vollkommen unrealistische Versprechen machen, dann fragt man sich, was bei diesem Projekt neben der Überschrift noch Sinn ergibt. Wir müssen in aller Deutlichkeit auf einen reibungslosen Start drängen, denn am Ende werden wir Hausärztinnen und Hausärzte die Leidtragenden sein. Ein großer Teil der über 70 Millionen GKV-Versicherten wird vor unseren Türen stehen und fragen, was nun zu tun ist!“
Inzwischen haben sich im „Opt-Out Bündnis“ verschiedene Organisationen und Initiativen wie z.B. Mezis, IG Med, dieDatenschützer Rhein Main und einige weitere zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für den Schutz persönlicher medizinischer Daten einzusetzen. Um die verschiedenen ePA-Widerspruchsmöglichkeiten möglichst einfach zu gestalten, stellt das Bündnis auf ihrem Webauftritt Widerspruchs-Generatoren zur Verfügung (https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/). Der Generator erzeugt eine PDF-Datei, die gedruckt und unterschrieben an die zuständige Krankenkasse geschickt werden kann.
Vermutlich aufgrund der von vielen Seiten geäußerten Kritik bezüglich der Datensicherheit bei der Einführung der „ePA für alle“ hat die Gematik das ePA-Sicherheitskonzept vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie prüfen lassen. Das Fazit: Das Konzept wurde für angemessen befunden. Die Fraunhofer-Expertem machten aber auch technische und organisatorische Verbesserungsvorschläge, deren Umsetzung empfohlen werden. Das klingt zunächst vertrauenserweckend, wird aber auch kritisch gesehen. Im Artikel „Gutachten für elektronische Patientenakte: Sicherheitskonzept auf dem Prüfstand“ auf heise online vom 24.10.2024 wird das 93-seitige Gutachten zum Teil anders beurteilt. Ein Punkt dabei ist, dass die Prüfer kein bereits laufendes System untersucht haben, sondern ein Konzept auf Papier. Zur Analyse wurde auch Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, zur besseren Durchsuchbarkeit der Informationen im Konzept und zur Prüfung von Angriffsszenarien und -methoden. Am Ende wurden die KI-Resultate noch einmal von den Fraunhofer-Experten überprüft. Im heise-Artikel wird gefordert, dass die Gematik ihre Hausaufgaben machen soll, also die 30 Handlungsempfehlungen der Fraunhofer SIT-Experten umsetzen. Bis dahin dürfe die Gematik, wie bereits geschehen, die „ePA für alle“ nicht als grundlegend sicher in den geprüften Bereichen bezeichnen.
Widersprechen oder nicht?
Vor dieser Frage steht oder stand nun jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland im Hinblick auf die Einführung der „ePA für alle“ im kommenden Jahr. Laut Angaben der verschiedenen Krankenkassen haben bislang nur wenige Versicherte (im niedrigen einstelligen Prozentbereich) ihr Widerspruchsrecht genutzt. Die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1000 Verbrauchern durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte im August 2024 zeigen, dass 67 Prozent der Versicherten der elektronischen Patientenakte (ePA) wahrscheinlich oder bestimmt nicht widersprechen, fünf Prozent weniger als 2023. Etwa 33 Prozent der Befragten will hingegen wahrscheinlich oder bestimmt die Opt-out-Option nutzen, also dem automatischen Anlegen einer ePA für sich durch die Krankenkasse widersprechen. Die Hauptmotive der potentiellen „Verweigerer“ sind laut der Umfrage die Sorgen um die Datensicherheit und der unklare Zusatznutzen. In einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Krankenkasse TK bundesweit im April und Mai 2024 mit 1000 Erwachsenen zum Thema Patientensicherheit durchgeführt hat, haben 84 Prozent der Befragten angegeben, dass die elektronische Patientenakte eher bzw. sehr große Vorteile in der Gesundheitsversorgung bringen wird. Gesicherte Zahlen wird es erst im Januar 2025 geben.
Zum Abschluss soll hier keine Empfehlung ausgesprochen werden. Seien Sie ein mündiger Patient, so wie es auch die Autoren von Mezis e.V. in ihrem Beitrag zur ePA formuliert haben, informieren Sie sich selbst und fällen Sie Ihre Entscheidung, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Dieser Artikel sollte dabei nur eine Informationsquelle sein, denn er beleuchtet nur einen kleinen Ausschnitt des großen Komplexes ePA und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Und behalten Sie im Hinterkopf: Mit Ihrer aktuellen Entscheidung unterschreiben Sie keinen Mobilfunkvertrag, der Sie 24 Monate bindet. Sie können jederzeit, auch nach der Einführung der „ePA für alle“, aus- oder einsteigen.
Zum Abschluss noch einmal zusammengefasst ein paar wichtige Hinweise zur „ePA für alle“
- Wenn sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, können Sie weiterhin Widerspruch einreichen. Die angelegte ePA wird daraufhin von der Krankenkasse inklusive bereits eingefügter Daten gelöscht.
- Wer die ePA nutzen will, aber die Nutzung für bestimmte Ärzte oder Leistungserbringer ausschließen oder den Zugriff auf einzelne Dokumente unterbinden, kann dies auch ohne Nutzung eines passenden Endgerätes (Smartphone, Tablet), wenn auch etwas umständlicher. Sie müssen sich dafür an die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse wenden, die das dann nach Ihren Wünschen erledigt. Dort können Sie auch eine Person, der Sie vertrauen, als Vertretung anlegen lassen, die mit einem der geforderten Endgeräte Ihre elektronische Patientenakte mit allen vorgesehenen Möglichkeiten verwaltet.
- Wenn Sie die ePA nutzen wollen, aber der Datenspende zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken widersprechen, steht diese Möglichkeit nach aktuellem Stand ab 15. Juli 2025 zur Verfügung per ePA-App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse.
- Wenn Sie der ePA widersprochen haben, aber später diese doch noch nutzen wollen, können Sie jederzeit bei der Krankenkasse die Nutzung beantragen.
Quellen und Empfehlungen:
TI-Atlas 2024
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas
Bundesministerium für Gesundheit| 30. September 2024
Lauterbach startet bundesweite Infokampagne zur „ePA für alle“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/infokampagne-epa-fuer-alle-startet
BPK: Vorteile der Elektronischen Patientenakte (ePA) | 30.09.24 | phoenix
https://www.youtube.com/watch?v=ouaQmwz2_Kg
Bundesministerium für Gesundheit
Die elektronische Patientenakte für alle
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Bundesministerium für Gesundheit | 14.12.2023
Bundestag verabschiedet Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23.html
MDR Fakt ist! | 15.04.2024
Thema: Elektronische Patientenakte – Was bringt die digitale Medizin den Menschen?
https://www.youtube.com/watch?v=__piAlbxTsQ
Epoch TV | 01.09.2024
Ärzteverband IG Med warnt vor elektronischer Patientenakte: „Wir sind völlig unvorbereitet“
https://www.youtube.com/watch?v=tTn0B6upgHM
Digitale Gesellschaft e.V.
Offener Brief: Vertrauen lässt sich nicht verordnen | Veröffentlicht am 12. Dezember 2023
https://www.digitalegesellschaft.de /2023/12/offener-brief-vertrauen-laesst-sich-nicht-verordnen/
heise online | 11.12.2023 | Von Marie-Claire Koch |
Elektronische Patientenakte: „Für Datensicherheit bleibt kaum Zeit“
https://www.heise.de/hintergrund/Interview-zur-E-Patientenakte-Fuer-Datensicherheit-bleibt-kaum-Zeit-9570491.html
Bundesgesetzblatt
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/102/VO.html
Hamburger Ärzteblatt 09-24 | S.22
Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht | Dr. Silke Lüder
https://www.aerztekammer-hamburg.org/funktionen/aebonline/haeb_09_2024/index.html
MEZIS e.V. – Mein Essen zahl‘ ich selbst
Digitalisierung im Gesundheitswesen – elektronische Patientenakte „ePA“
https://mezis.de/digitalisierung-im-gesundheitswesen-elektronische-patientenakte-epa/
MEZIS e.V. – Mein Essen zahl‘ ich selbst
ePA-OPT-OUT | ePA-Widerspruchsformulare für alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen
https://mezis.de/epa-Opt-out/
Ärzteblatt | 24.05.2022
Studie sieht enormes Einsparpotenzial durch Digitalisierung
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134493/Studie-sieht-enormes-Einsparpotenzial-durch-Digitalisierung?rt=6f9b33b87f51686eec24b3dc4cf1f9ff
McKinsey & Company | Press Release 24. Mai 2022
Digitalisierung im Gesundheitswesen: die 42-Milliarden-Euro-Chance für Deutschland
https://www.mckinsey.com/de/news/presse/2022-05-24-42-mrd-euro-chance
zm online | 09.12.2019
Cyberkriminalität: Patientendaten werden im Darknet teils höher gehandelt als Kreditkartendaten
www.zm-online.de /news/detail/patientendaten-werden-im-darknet-teils-hoeher-gehandelt-als-kreditkartendaten
Deloitte | News | 31 Okt. 2024
Akzeptanz für die elektronische Patientenakte sinkt
Ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher will der ePA-Nutzung widersprechen
https://www.deloitte.com/de/de/about/press-room/Akzeptanz-fuer-die-elektronische-Patientenakte-sinkt.html
TK | Pressemitteilung | 17.09.2024
Report: Mehrheit der Menschen sieht Digitalisierung und KI im Gesundheitswesen positiv
https://www.tk.de/presse/themen/medizinische-versorgung/patientensicherheit/monitor-patientensicherheit-2024-2135014
Ärzteblatt | 20.09.2024
Elektronische Patientenakte muss zum Start technisch ausgereift sein
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154422/Elektronische-Patientenakte-muss-zum-Start-technisch-ausgereift-sein
netzpolitik.org | 22.08.2024
Entscheidungshilfe zur elektronischen Patientenakte: Soll ich’s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein?
https://netzpolitik.org/2024/entscheidungshilfe-zur-elektronischen-patientenakte-soll-ichs-wirklich-machen-oder-lass-ichs-lieber-sein/
heise online | 24.10.2024
Gutachten für elektronische Patientenakte: Sicherheitskonzept auf dem Prüfstand
https://www.heise.de/hintergrund/Gutachten-fuer-elektronische-Patientenakte-Sicherheitskonzept-auf-dem-Pruefstand-9993167.html
Fraunhofer SIT | 10.10.2024
Neues ePA-Sicherheitskonzept auf dem Prüfstand
https://www.sit.fraunhofer.de/de/presse/details/news-article/show/neues-epa-sicherheitskonzept-auf-dem-pruefstand/
Verbraucherzentrale | Stand: 23.08.2024
Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Gesundheitsakte für alle kommt
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-gesundheitsakte-fuer-alle-kommt-57223
Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
https://widerspruch-epa.de/haeufig-gestellte-fragen-faq/
Deutsche Aidshilfe
Elektronische Patient*innenakte (ePA)
Die wichtigsten Infos zur „ePA für alle“: was kann sie, welche Vorteile und Nachteile gibt es, welche Rechte haben Patient*innen und wie kann man widersprechen.
https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/
Hausärztinnen- und Hausärztetag 2024 | 10.09.2024
Statements der Bundesvorsitzenden zum Bericht zur Lage
https://www.haev.de/fileadmin/user_upload/News_Dateien/2024/2024_09_19_BZL_Pressestatements_final.pdf
Ärzteblatt | 20.09.2024
Elektronische Patientenakte muss zum Start technisch ausgereift sein
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154422/Elektronische-Patientenakte-muss-zum-Start-technisch-ausgereift-sein
Ärzteblatt | 06.09.2024
Strukturierte Daten entscheidend für digital unterstützte Medizin
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154027/Strukturierte-Daten-entscheidend-fuer-digital-unterstuetzte-Medizin
KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die elektronische Patientenakte ab 2025 – Fragen und Antworten
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_ePA2025_FAQ.pdf
Borns IT- und Windows-Blog | 23. September 2024
Elektronische Patientenakte (ePA) und das (zwingende) Opt-out
https://www.borncity.com/blog/2024/09/23/elektronische-patientenakte-epa-und-das-Opt-out/
ARD alpha/Bayern 2 Radio | 22.10.2024
Tagesgespräch „Die elektronische Patientenakte kommt – Sind Sie dabei?“
https://www.ardmediathek.de/video/tagesgespraech/die-elektronische-patientenakte-kommt-sind-sie-dabei/ard-alpha/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC80MTE1NDIxMDM4MTNfRjIwMjNXTzAwODY0MUEw